SUISA

Die SUISA leitet die Urheberrechtsentschädigungen anteilmässig an diejenigen UrheberInnen und VerlegerInnen weiter, deren Werke aufgefuehrt werden. Wir bitten alle Vereine, direkt in der VVA alle Werke einzutragen, die Sie ausserhalb der Proben an ihren eigenen Konzerten, Ständchen und Festen aufführen.